Visualisierung der Behelfsbrücke an den Neuen Elbbrücken

Brückenschlag Hamburg – Neue temporäre Brücke entlastet den Verkehr über die Norderelbe ab 2028

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant den Bau einer temporären Brücke, um die wichtige Verbindung über die Norderelbe ab Anfang 2028 zu sichern. Nach einem schweren Schiffsunfall im Oktober 2025 ist die Freihafenelbbrücke langfristig nicht nutzbar. Gleichzeitig stehen an der Trasse Neue Elbbrücken dringend notwendige Sanierungsarbeiten an. Die neue Behelfsbrücke soll für etwa zehn Jahre genutzt werden und ist zusammen mit dem Bau der S6 der zentrale Baustein, um den Verkehr in Hamburg über die Elbe gut abzuwickeln.

Die besondere Dringlichkeit des Gesamtprojekts wurde durch einen Schiffsanprall im Oktober 2025 ausgelöst, bei dem die Freihafenelbbrücke stark beschädigt wurde. Untersuchungen der Hamburg Port Authority (HPA) hatten ergeben, dass der Mittelteil nicht vor Ort repariert werden kann. Aufgrund der nicht mehr bestehenden Verkehrssicherheit der Brücke sind bereits Straße, Fuß- und Radwege, sowie die mittlere Durchfahrt für Schiffe, gesperrt und werden voraussichtlich nicht vor 2038 wieder in Betrieb genommen.

Die Behelfsbrücke wird westlich der Neuen Elbbrücken gebaut und verbindet den Oberhafenkanal, die Norderelbe und den Veddeler Marktplatz. Sie erhält zwei Fahrstreifen sowie einen Rad- und Fußweg. Die Brücke ist modular aufgebaut und kann flexibel an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Diese zusätzliche Verbindung unterstützt eine der wichtigsten Verkehrsadern Hamburgs und Norddeutschlands.

Die temporäre Verbindung wird auch dazu beitragen, die Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) zu entlasten, vor allem während der Sanierung und Erneuerung der anliegenden Brücken in den kommenden Jahren. Besonders betroffen ist das Bauwerk Veddeler Brückenstraße. Da die Fahrstreifen entlang dieser Trasse nicht uneingeschränkt nutzbar sein werden, ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen, so dass die temporäre Brücke zwingend notwendig wird.

Zusätzliche Kapazitäten entstehen perspektivisch auch durch die S6, eine neue S-Bahn-Linie, die von Harburg über den Hauptbahnhof bis zur Elbgaustraße fahren wird, und maximal 6000 Fahrgäste pro Stunde zusätzlich transportieren kann. Nach erfolgreicher Modernisierung und Erweiterung bis Ende 2029, können dann bis zu drei Züge in zehn Minuten auf dieser Strecke fahren, was einer Kapazitätserweiterung von 40 Prozent entspricht.

Zitat von Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks: „Mit dem Brückenschlag Hamburg und dem Bau der S6 sichern wir die Mobilität in der Stadt und stärken den Wirtschaftsstandort in einer herausfordernden Zeit. Die temporäre Brücke ist nicht nur eine technisch gute und machbare Maßnahme, sondern ein klares Signal: Hamburg handelt entschlossen und zügig, um die Infrastruktur für Pendler, Unternehmen oder Reisende zu erhalten und zu stärken. Wir setzen auf enge Zusammenarbeit mit den Partnern und innovative Lösungen, damit Hamburg auch in Zukunft eine leistungsfähige und lebenswerte Metropole bleibt.“

Zitat von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel:  Zitat von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir zünden den Investitionsbooster jetzt auch für den so wichtigen Brückenschlag über die Elbe. Das Vorhaben mit seiner unmittelbaren Bedeutung für Hamburgs Hafen, Logistik und Wirtschaft sowie Verkehr und Erreichbarkeit passt perfekt zum Anforderungsprofil der uns zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Diese Mittel verstärken noch einmal unseren ohnehin enorm starken Investitionshochlauf mit jährlich rund drei Milliarden Euro bis 2030. Gleichzeitig haben wir die Sorge, dass der Bund sich nicht auf eine Reform der Schuldenbremse einigen kann, was aktuell in der entsprechenden Reformkommission verhandelt wird. Sollte es keine verstetigte Investitionsregel für Bund, Länder und Gemeinden geben, wird es ab Anfang der 30er Jahre eine gefährliche Abbruchkante bei den Investitionen im Land geben. Das kann eigentlich niemand wollen.“

Zitat von Henning Liebig, Geschäftsführer der ReGe Hamburg: „Der Brückenschlag Hamburg ist ein außergewöhnlich komplexes Infrastrukturprojekt, das wir unter hohem Zeitdruck voranbringen. Entscheidend ist, Planung, Genehmigungen und Realisierung eng zu verzahnen und zugleich die zahlreichen Schnittstellen zu anderen Vorhaben an der Norderelbquerung im Blick zu behalten. Das gelingt nur im engen Zusammenspiel aller beteiligten Behörden und Unternehmen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Partnern, insbesondere der HPA und dem LSBG, die mit großem Engagement und Tempo daran arbeiten, die temporäre Brücke Anfang 2028 in Betrieb zu nehmen.“

Ablauf und Finanzierung

Der Bau der Behelfsbrücke soll zwölf bis 15 Monate dauern. Die Hamburgische Bürgerschaft entscheidet im November über das Projekt, die Umsetzung übernimmt die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH. Die Kosten für die Behelfsbrücke belaufen sich auf rund 134 Millionen Euro. Die Kosten für die Sanierung und Verstärkung der Neuen Elbbrücke werden im weiteren Verlauf des Projekts detailliert ermittelt.

Ein Teil der Finanzierung, 100 Millionen Euro, erfolgt durch Mittel des Bundes im Rahmen des Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG), das gezielt Investitionen in die kommunale Infrastruktur unterstützt. Der verbleibende Anteil wird durch städtische Mittel gedeckt.

Weitere Informationen zum Projekt und zum Baufortschritt finden Sie auf der Website brückenschlag-hamburg.de.

Hintergrund: Hamburger Investitionsbooster

Der Senat hat die Investitionen pro Kopf planerisch in Hamburg von 2018 bis 2027 mehr als verdreifacht. In seiner Haushaltsklausur Ende Juni hat der Senat beschlossen, hierbei noch draufzulegen. Zum einen werden die Investitionen im Kernhaushalt erstmals auf über 3 Mrd. Euro pro Jahr in der Finanzplanperiode bis 2030 hochgefahren. Zum anderen hat der Senat eine Investitionsliste für seinen Anteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes beschlossen – der „Hamburger Investitionsbooster“ wird die Maßnahmen aus den verschiedenen Fördersegmenten bündeln und einen beschleunigten Mittelabfluss der Hamburg zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ermöglichen.

Konkret erhalten die Länder nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt. Gemäß der in § 2 LuKIFG aufgeführten Verteilung auf die Länder beträgt der Hamburg-Anteil 2,66 Mrd. Euro der Gesamtsumme von 100 Mrd. Euro. Der Senat will diesen Investitions- und Konjunkturimpuls zeitnah und unmittelbar wirksam werden lassen; er hat dafür zahlreiche prioritäre Vorhaben in Aussicht genommen. Der Bundesregierung und dem Senat ist es ein großes Anliegen, schnellstmöglich einen größtmöglichen Anteil der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen zu binden. Für Hamburg ist es daher von großer Bedeutung, die Mittel zügig zu veranschlagen und die Projekte umzusetzen.

Beide Impulse – der eigene Investitionshochlauf und der Booster aus Bundesmitteln – werden ein zusätzlicher Konjunkturmotor für Hamburg sein, um weiter überdurchschnittliche Wachstumswerte zu erreichen sowie Beschäftigung und Steuereinnahmen zu sichern und auszubauen. Die geplanten Maßnahmen sind hier (hamburger-investitionsbooster-data.pdf) zu finden und werden vom Senat jeweils per Nachbewilligungsdrucksachen der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.

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