Die geplante Behelfsbrücke ist eine provisorische Maßnahme zur Vorbereitung der Sanierung bestehender Brücken. Es ist kein förmliches Zulassungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz erforderlich. Für einzelne Bereiche wie Deich-, Wasser- und Naturschutz werden separate Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt. Nach dem Senatsbeschluss im September wird die Hamburgische Bürgerschaft im November über das Gesamtprojekt beraten und entscheiden.